BGH · 3. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 19.10.2023 – III ZR 221/20
III ZR 221/20 · 19.10.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zur Haftung eines Automobilherstellers gemäß § 826 BGB und gemäß § 823 Abs. 2 BGB iVm § 6 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 EG-FGV in einem sogenannten Dieselfall (Motor Typ OM 651).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Recht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer VermögensschadenÄquivalenztheorieHerausforderungsformel (Verfolgerfälle)Alternative KausalitätKumulative Kausalität