BGH · 3. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 05.05.2022 – III ZR 131/20

III ZR 131/20 · 05.05.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Schutzgesetz, Wertpapiererwerb, Sekundärmarkt, Prospektfehler, Tatbestandsirrtum, Ursächlichkeitsvermutung 1. § 264a StGB ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers. Ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB scheidet nicht schon dann aus, wenn ein Wertpapier über den (Börsen-)Handel unter den Marktteilnehmern, also über den Sekundärmarkt, erworben wird (Fortführung von Senat, Urteil vom 11. April 2013 - III ZR 79/12, WM 2013, 1016 Rn. 37; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1991 - II ZR 204/90, BGHZ 116, 7, 13 f; vom 19. Juli 2004 - II ZR 218/03, BGHZ 160, 134, 141; vom 1. März 2010 - II ZR 213/08, WM 2010, 796 Rn. 23 f; vom 24. Juni 2014 - VI ZR 560/13, WM 2014, 1470 Rn. 24; vom 12. Mai 2015 - VI ZR 102/14, WM 2015, 1562 Rn. 24 und vom 22. Dezember 2015 - VI ZR 101/14, juris Rn. 25). 2. Bei einer auf eine fehlerhafte bilanzielle Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung zurückzuführenden unrichtigen vorteilhaften Angabe in einem Prospekt im Sinne des § 264a Abs. 1 StGB kann die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks durch einen Wirtschaftsprüfer bei einem - redlichen - Vorstandsmitglied einer Kapitalgesellschaft, das alle Aufklärungen und Nachweise, die für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind, erteilt respektive durch nachgeordnete Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte erteilen lässt, die Annahme eines vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtums begründen. 3. Zu der durch Lebenserfahrung begründeten Vermutung der Ursächlichkeit eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 823 Abs 2 BGB§ 264a Abs 1 Nr 1 StGB

Prüfungsschemata dazu

Deliktischer Schadensersatz (§ 823 Abs. 1)Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Recht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer VermögensschadenÄquivalenztheorieHerausforderungsformel (Verfolgerfälle)Alternative KausalitätKumulative Kausalität
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →