Zweiundzwanzigster Abschnitt — Betrug und Untreue

§ 264a StGB – Kapitalanlagebetrug

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Wer im Zusammenhang mit 1 dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder 2 dem Angebot, die Einlage auf solche Anteile zu erhöhen, in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn sich die Tat auf Anteile an einem Vermögen bezieht, das ein Unternehmen im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung verwaltet. (3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß auf Grund der Tat die durch den Erwerb oder die Erhöhung bedingte Leistung erbracht wird. Wird die Leistung ohne Zutun des Täters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Erbringen der Leistung zu verhindern.

Rechtsprechung zu § 264a StGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 06.03.2025 – III ZR 137/24Juristische Person, Organ, Haftungszuweisung, unerlaubte Handlung, "Schneeballsystem", Gesamtschuldner 1. § 31 BGB gilt für alle juristischen Personen…BGH, Beschluss v. 14.11.2023 – XI ZB 2/211. Zur Prospektqualität eines "Informationsblattes". 2. Zum Erfordernis eines Prospektnachtrags bei einem Blind-Pool (hier: Waldfonds).…BGH, Urteil v. 09.02.2023 – III ZR 117/20Fehlgeschlagene Kapitalanlage, Prospektfehler 1. Zur Bewertung von Geldforderungen in der Handelsbilanz und zur Erforderlichkeit der Einholung eines S…BGH, Urteil v. 05.05.2022 – III ZR 131/20Schutzgesetz, Wertpapiererwerb, Sekundärmarkt, Prospektfehler, Tatbestandsirrtum, Ursächlichkeitsvermutung 1. § 264a StGB ist ein Schutzgesetz im Sinn…BGH, Urteil v. 05.05.2022 – III ZR 135/20Prospektfehler, Ursächlichkeitsvermutung Zu der durch Lebenserfahrung begründeten Vermutung der Ursächlichkeit eines Prospektfehlers für die Anlageent…BGH, Urteil v. 03.02.2022 – III ZR 84/21Die unrichtige Darstellung eines wertbildenden Umstands in einem Prospekt wird vom Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs nur erfasst, wenn sie geeignet …BGH, Urteil v. 13.08.2020 – III ZR 148/19Zur Aufklärungspflicht in Bezug auf Vertriebsprovisionen (Innenprovisionen) bei der Veräußerung von Erdöl- und Erdgasförderrechten in den USA ("workin…
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