BGH · 3. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 02.03.2023 – III ZR 108/22
III ZR 108/22 · 02.03.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Anlagebedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einbeziehung in Investmentvertrag, Erst- und Zweiterwerb von Fondsanteilen 1. Die Anlagebedingungen eines Investmentfonds (OGAW-Sondervermögen) nach § 162, § 163 KAGB müssen als Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff BGB wirksam in den Investmentvertrag zwischen dem Anleger und der Kapitalverwaltungsgesellschaft einbezogen werden. 2. Dies geschieht beim unmittelbaren oder durch Dritte vermittelten Ersterwerb von Fondsanteilen von der Kapitalverwaltungsgesellschaft durch einen Privatanleger nach § 305 Abs. 2 BGB. 3. Beim Zweiterwerb von Fondsanteilen über eine Börse oder auf dem freien Markt tritt der Letzterwerber aufgrund eines Rechtskaufs im Sinne des § 453 BGB in sämtliche Rechte und Pflichten des Ersterwerbers aus dem Investmentvertrag ein, weshalb es im Verhältnis zwischen ihm und der Kapitalverwaltungsgesellschaft keiner erneuten rechtsgeschäftlichen Anerkennung der Anlagebedingungen bedarf. Vielmehr genügt es, dass die Anlagebedingungen wirksam in den zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und dem Ersterwerber geschlossenen Investmentvertrag einbezogen worden sind (Bestätigung von Senat, Urteil vom 21. April 2022 - III ZR 268/20, WM 2022, 1057 Rn. 18 ff).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 13 BGB§ 14 BGB§ 280 Abs 1 S 1 BGB§ 305 Abs 2 BGB§ 306 BGB§ 307 BGB§ 310 Abs 1 S 1 BGB§ 453 BGB§ 675 Abs 1 BGB§ 162 KAGB§ 163 KAGB§ 164 KAGB
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
VerbraucherVerbraucherUnternehmerUnternehmerSchadensersatz statt der LeistungSchadensersatz neben der LeistungPflichtverletzungPositive Forderungsverletzung (pFV)Culpa in contrahendo (c.i.c.)VertretenmüssenSchadensersatz statt der LeistungVerzögerungsschadenSchutz- und ObhutspflichtverletzungVertrag mit Schutzwirkung für DritteRechtmäßiges AlternativverhaltenKleiner SchadensersatzMangelschaden / MangelfolgeschadenSchadensersatz statt der Leistung