BGH · Kartellsenat

BGH, Urteil v. 27.01.2026 – EnZR 5/24

EnZR 5/24 · 27.01.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Lieferantenausfall bei Mittelspannungskunden II 1. § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG verpflichtet den Netzbetreiber, das Energieversorgungsunternehmen, dessen Bilanzkreis er eine vom bisherigen Stromlieferanten abgemeldete Entnahmestelle in der Mittelspannung zuordnet, diskriminierungsfrei nach sachlichen Kriterien auszuwählen. 2. Meldet ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen eine von ihm auf vertraglicher Grundlage mit Strom versorgte Entnahmestelle in der Mittelspannung beim Netzbetreiber ab, ohne dass der Inhaber der Entnahmestelle einen neuen Stromlieferungsvertrag mit einem anderen Elektrizitätsversorgungsunternehmen geschlossen hat, muss der Netzbetreiber die bestehende Bilanzkreiszuordnung zum bisherigen Vertragslieferanten für die Übergangszeit bis zur Anschlusssperre aufrechterhalten, sofern er keine Hinweise auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände hat, beispielsweise darauf, dass der bisherige Vertragslieferant die an der betreffenden Entnahmestelle entnommenen Strommengen nicht mehr beschaffen kann (Fortführung von BGH, Urteil vom 17. September 2024 - EnZR 57/23, RdE 2024, 396 - Lieferantenausfall bei Mittelspannungskunden I). 3. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Netzanschlussvertrag, die den Netzbetreiber berechtigt, eine Entnahmestelle für den Fall der Vertragslosigkeit oder der fehlenden Zuordnung zu einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen dem Bilanzkreis eines vom Netzbetreiber vorab ausgewählten Elektrizitätsversorgungsunternehmens zuzuordnen, ist wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG gemäß § 134 BGB nichtig und wegen unangemessener Benachteiligung des Netzkunden nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 134 BGB§ 307 Abs 1 S 1 BGB§ 307 Abs 2 Nr 1 BGB§ 670 BGB§ 677 BGB§ 683 S 1 BGB§ 19 Abs 2 Nr 1 GWB§ 20 Abs 1 S 1 EnWG§ 543 Abs 1 ZPO

Prüfungsschemata dazu

AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)Berechtigte Geschäftsführung ohne AuftragUnberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 678, 684 BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotRechtshindernde EinwendungInhaltskontrolle (AGB)TransparenzgebotGeltungserhaltende ReduktionHaftungsentlastung / Freistellungspflicht des DienstgläubigersAufwendungsersatz beim AuftragWeiter Aufwendungsbegriff i.S.d. §§ 683, 670 BGB bei der GoASchenkungsabsicht i.S.v. § 685 BGBGeschäftsführung ohne Auftrag (GoA)Fremdes GeschäftFremdgeschäftsführungswilleGeschäftsführung ohne Auftrag (GoA)Objektiv fremdes GeschäftSubjektiv fremdes GeschäftAuch-fremdes GeschäftFremdgeschäftsführungswille
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