Zivilrecht · Definition

Schenkungsabsicht i.S.v. § 685 BGB

§ 685 BGB§ 683 BGB§ 670 BGB

Der Aufwendungsersatzanspruch des Geschäftsführers aus §§ 683 S. 1, 670 BGB ist nach § 685 BGB ausgeschlossen, wenn die Geschäftsführung in Schenkungsabsicht geschah, der Geschäftsführer also von vornherein nicht beabsichtigte, seine Aufwendungen ersetzt zu verlangen.

Verwandte Begriffe

WillenserklärungRechtsgeschäftErklärungsbewusstseinAngebot (Antrag)AnnahmeUnklarheitenregel
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen