Zivilrecht · Definition
Fremdgeschäftsführungswille
§ 677 BGB
Das Bewusstsein und der Wille des Geschäftsführers, die Angelegenheit für einen anderen zu besorgen.
Zivilrecht · Definition
Das Bewusstsein und der Wille des Geschäftsführers, die Angelegenheit für einen anderen zu besorgen.