Zivilrecht · Definition
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
§ 677 BGB
Ein gesetzliches Schuldverhältnis, das entsteht, wenn jemand (Geschäftsführer) ein Geschäft für einen anderen (Geschäftsherr) besorgt, ohne von diesem beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein.