Zivilrecht · Definition

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

§ 677 BGB

Ein gesetzliches Schuldverhältnis, das entsteht, wenn jemand (Geschäftsführer) ein Geschäft für einen anderen (Geschäftsherr) besorgt, ohne von diesem beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein.

Wird geprüft in

Berechtigte Geschäftsführung ohne AuftragGeschäftsführung ohne Auftrag · Prüfungsschema ansehen →Unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 678, 684 BGB)Geschäftsführung ohne Auftrag · Prüfungsschema ansehen →

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