BVerfG · 2. Senat
BVerfG, Urteil v. 06.12.2022 – 2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21
2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21 · 06.12.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Die Zulassung einer auf eine Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Art. 79 Abs. 3 GG gestützten Verfassungsbeschwerde gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz gewährleistet, dass das Recht auf demokratische Selbstbestimmung nicht ins Leere läuft. 2. Aus Sicht des Grundgesetzes begegnet die im Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz enthaltene Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zum Eigenmittelbeschluss 2020 keinen durchgreifenden Bedenken. Der Eigenmittelbeschluss 2020 stellt jedenfalls keine offensichtliche Überschreitung des geltenden Integrationsprogramms der Europäischen Union dar, weil er die Ermächtigung zur Kreditaufnahme durch die Europäische Union selbst vorsieht, die Mittel ausschließlich zweckgebunden für eine der Europäischen Union zugewiesene Einzelermächtigung eingesetzt werden, die Kreditaufnahme zeitlich befristet und der Höhe nach begrenzt ist und die Summe der sonstigen Einnahmen den Umfang der Eigenmittel nicht übersteigt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 20 Abs 1 GGArt 20 Abs 2 GGArt 38 Abs 1 S 1 GGArt 79 Abs 3 GGArt 122 Abs 1 AEUVArt 122 Abs 2 AEUVArt 125 Abs 1 AEUVArt 267 Abs 3 AEUVArt 311 Abs 2 AEUVArt 311 Abs 3 AEUVArt 4 EUBes 2020/2053Art 5 Abs 1 UAbs 1 Buchst a EUBes 2020/2053Art 9 Abs 5 UAbs 2 S 1 EUBes 2020/2053EUV 2020/2094GII210322