BVerfG · 2. Senat
BVerfG, Beschluss v. 20.06.2012 – 2 BvR 1048/11
2 BvR 1048/11 · 20.06.2012 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. § 66a Abs. 1 und Abs. 2 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung vom 21. August 2002 (BGBl I S. 3344) verstößt nicht noch aus anderen als den im Urteil vom 4. Mai 2011genannten Gründen (BVerfGE 128, 326 <372 ff.>) gegen Bestimmungen des Grundgesetzes. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Wertungen des Art.5 Abs. 1 EMRK.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Verfassungskonforme AuslegungAbwehrrechteSchutzpflichtenObjektsformelAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines PersönlichkeitsrechtIntertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonGesetzlicher Richter