BVerfG · 1. Senat

BVerfG, Beschluss v. 24.01.2012 – 1 BvR 1299/05

1 BvR 1299/05 · 24.01.2012 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. In der Zuordnung von Telekommunikationsnummern zu ihren Anschlussinhabern liegt ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Demgegenüber liegt in der Zuordnung von dynamischen IP-Adressen ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG. 2. Der Gesetzgeber muss bei der Einrichtung eines Auskunftsverfahrens sowohl Rechtsgrundlagen für die Übermittlung, als auch für den Abruf von Daten schaffen. 3. Das automatisierte Auskunftsverfahren der §§ 112, 111 TKG ist mit der Verfassung vereinbar. § 112 TKG setzt dabei für den Abruf eigene Ermächtigungsgrundlagen voraus. 4. Das manuelle Auskunftsverfahren der §§ 113 Abs. 1 Satz 1, 111, 95 Abs. 1 TKG ist in verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. Zum einen bedarf es für den Abruf der Daten qualifizierter Rechtsgrundlagen, die selbst eine Auskunftspflicht der Telekommunikationsunternehmen normenklar begründen. Zum anderen darf die Vorschrift nicht zur Zuordnung dynamischer IP-Adressen angewendet werden. 5. Die Sicherheitsbehörden dürfen Auskünfte über Zugangssicherungscodes (§ 113 Abs. 1 Satz 2 TKG) nur dann verlangen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Nutzung gegeben sind.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 1 Abs 1 GGArt 2 Abs 1 GGArt 10 Abs 1 GGArt 73 Abs 1 Nr 7 GG§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG§ 92 BVerfGG§ 93 Abs 3 BVerfGGEGRL 24/2006§ 95 Abs 1 TKG 2004§ 95 Abs 3 TKG 2004§ 95 Abs 4 TKG 2004§ 111 Abs 1 TKG 2004§ 111 Abs 2 TKG 2004§ 111 Abs 4 TKG 2004§ 112 Abs 1 TKG 2004§ 112 Abs 2 TKG 2004§ 112 Abs 3 TKG 2004§ 112 Abs 4 TKG 2004§ 113 Abs 1 S 1 TKG 2004§ 113 Abs 1 S 2 TKG 2004TKÜNReglG

Prüfungsschemata dazu

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Verfassungskonforme AuslegungAbwehrrechteSchutzpflichtenObjektsformelAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines PersönlichkeitsrechtIntertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonAusschließliche GesetzgebungskompetenzKompetenz kraft Natur der Sache
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →