BGH · 11. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 28.04.2026 – XI ZR 55/24

XI ZR 55/24 · 28.04.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Angebot im Sinne der § 1 Abs. 1 Satz 1, § 6 VermAnlG ist öffentlich, wenn die Personen, an die das Angebot gerichtet ist, nicht über eine im Wesentlichen gleiche Informationsgrundlage verfügen, die es ihnen ermöglicht, bei ihrer Anlageentscheidung die Risiken und Chancen der angebotenen Kapitalanlage gegeneinander abzuwägen, oder sie sich eine solche Informationsgrundlage mit zumutbaren Mitteln nicht verschaffen können. 2. Ein ausschließlich an die Gesellschafter einer Fondsgesellschaft adressiertes Schreiben, mit dem den Gesellschaftern die Übertragung eines entsprechend den Beteiligungsquoten aufgespaltenes Genussrecht angeboten wird, das der einzige Vermögenswert der zu liquidierenden Fondsgesellschaft ist, stellt kein öffentliches Angebot im Sinne der § 1 Abs. 1 Satz 1, § 6 VermAnlG dar. 3. Eine Treuhandgesellschaft, die im Rahmen der Liquidation einer Fondsgesellschaft den einzigen Vermögenswert der Gesellschaft, ein Genussrecht, entsprechend den Beteiligungsquoten der Fondsgesellschafter aufspaltet und auf diese überträgt, bedarf keiner Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG. Sie erbringt weder eine Finanzdienstleistung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG (Anlagevermittlung) noch im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 Buchst. c KWG (Eigenhandel).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1 Abs 1 S 1 VermAnlG§ 6 VermAnlG§ 21 Abs 1 S 1 VermAnlG§ 1 Abs 1a S 2 Nr 1 KredWG§ 1 Abs 1a S 2 Nr 4 Buchst c KredWG§ 32 Abs 1 KredWG§ 823 Abs 2 BGB

Prüfungsschemata dazu

Deliktischer Schadensersatz (§ 823 Abs. 1)Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Recht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer VermögensschadenÄquivalenztheorieHerausforderungsformel (Verfolgerfälle)Alternative KausalitätKumulative Kausalität
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →