BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 25.11.2025 – VI ZR 51/24

VI ZR 51/24 · 25.11.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Haftung eines Krankenhausträgers aus Organisationsverschulden bei einem unzureichend organisierten ärztlichen Nachtdienst.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 630a BGB§ 630e Abs 1 BGB§ 630h Abs 4 BGB§ 630h Abs 5 S 1 BGB§ 823 BGB

Prüfungsschemata dazu

Deliktischer Schadensersatz (§ 823 Abs. 1)Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Recht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer VermögensschadenÄquivalenztheorieHerausforderungsformel (Verfolgerfälle)Alternative KausalitätKumulative Kausalität
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →