BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 05.03.2024 – VI ZR 466/19
VI ZR 466/19 · 05.03.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Im Rahmen der deliktischen Vorteilsausgleichung entspricht der Wert der während der Leasingzeit erlangten Nutzungsvorteile eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich der Höhe nach den vereinbarten Leasingzahlungen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 249 BGB§ 823 Abs 2 BGB§ 826 BGBArt 3 Nr 10 EGV 715/2007Art 5 Abs 1 EGV 715/2007Art 5 Abs 2 EGV 715/2007§ 6 Abs 1 EG-FGV§ 27 Abs 1 EG-FGV
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Haftungsausfüllende KausalitätNormativer SchadensbegriffAdäquate KausalitätEntgangener GewinnDrittschadensliquidationDifferenzhypotheseNaturalherstellung (Restitution)Wertersatz (Kompensation)VorteilsausgleichungHaftungsausfüllende KausalitätHypothetische KausalitätRechtmäßiges AlternativverhaltenTotalreparationÄquivalenz (Kausalität)Adäquanz (Kausalität)Reserveursache (hypothetische Kausalität)Recht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetz