Zivilrecht · Definition
Haftungsausfüllende Kausalität
§ 249 BGB
Der ursächliche Zusammenhang zwischen der Verletzung eines geschützten Rechtsguts und dem daraus resultierenden konkreten Schaden.
Zivilrecht · Definition
Der ursächliche Zusammenhang zwischen der Verletzung eines geschützten Rechtsguts und dem daraus resultierenden konkreten Schaden.