Zivilrecht · Definition

Haftungsausfüllende Kausalität

§ 249 BGB

Der ursächliche Zusammenhang zwischen der Verletzung eines geschützten Rechtsguts und dem daraus resultierenden konkreten Schaden.

Verwandte Begriffe

WillenserklärungRechtsgeschäftErklärungsbewusstseinAngebot (Antrag)AnnahmeUnklarheitenregel
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen