Zivilrecht · Definition

Hypothetische Kausalität

§ 249 BGB

Hypothetische Kausalität liegt vor, wenn ein anderes (hypothetisches) Ereignis den gleichen Schaden herbeigeführt hätte. Als normative Korrektur der Differenzhypothese wird diskutiert, inwieweit die hypothetische Kausalität den Schadensersatzanspruch einschränkt.

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