Zivilrecht · Definition
Hypothetische Kausalität
§ 249 BGB
Hypothetische Kausalität liegt vor, wenn ein anderes (hypothetisches) Ereignis den gleichen Schaden herbeigeführt hätte. Als normative Korrektur der Differenzhypothese wird diskutiert, inwieweit die hypothetische Kausalität den Schadensersatzanspruch einschränkt.