BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 14.07.2020 – VI ZR 208/19
VI ZR 208/19 · 14.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zu den Voraussetzungen einer Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 34c GewO in der Fassung des Gesetzes vom 19. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3232).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 823 Abs 2 BGB§ 34c GewO vom 09.12.2006
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Recht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer VermögensschadenÄquivalenztheorieHerausforderungsformel (Verfolgerfälle)Alternative KausalitätKumulative Kausalität