BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 31.03.2026 – VI ZR 100/25

VI ZR 100/25 · 31.03.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Da für die fiktive Abrechnung eines Sachschadens das weitere Schicksal der beschädigten Sache grundsätzlich keine Rolle spielt, ist es für den Schadensersatzanspruch des Geschädigten unerheblich, ob die Sache später erneut beschädigt wird.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 242 BGB§ 249 Abs 2 S 1 BGB§ 823 Abs 1 BGB§ 287 Abs 1 ZPO

Prüfungsschemata dazu

Treu und Glauben – unzulässige RechtsausübungDeliktischer Schadensersatz (§ 823 Abs. 1)Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (VSD)Drittschadensliquidation (DSL)SaldotheorieProtestatio facto contraria non valetAufklärungspflicht (bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen)VerwirkungVorteilsausgleichungObliegenheitHaftungsausfüllende KausalitätNormativer SchadensbegriffAdäquate KausalitätEntgangener GewinnDrittschadensliquidationDifferenzhypotheseNaturalherstellung (Restitution)Wertersatz (Kompensation)Haftungsausfüllende KausalitätHypothetische Kausalität
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