BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 07.04.2022 – IX ZR 107/20
IX ZR 107/20 · 07.04.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist hat sich der Insolvenzverwalter die bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangte Kenntnis des Insolvenzschuldners von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Drittschuldners grundsätzlich zurechnen zu lassen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 199 Abs 1 Nr 2 BGB§ 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB§ 80 Abs 1 InsO§ 129 Abs 1 InsO§ 134 InsO§ 143 Abs 1 InsO
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Regelmäßige VerjährungsfristJahresendverjährungVerjährung nach § 12 ProdHaftGErlangtes EtwasLeistungRechtsgrundlosigkeitEingriffskondiktionSaldotheorieFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAbstraktionsprinzipZweckverfehlungskondiktionBerechtigte GoA als Rechtsgrund i.S.v. § 812 Abs. 1 Alt. 1 BGBLeistungskondiktionEingriffskondiktionCondictio indebitiCondictio ob rem (condictio causa data causa non secuta)SaldotheorieZwei-Kondiktionen-Theorie