BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 05.06.2024 – IV ZR 140/23

IV ZR 140/23 · 05.06.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Erfolgt im Deckungsschutzverfahren des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung nach dem Zeitpunkt der Bewilligungsreife eine Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (hier: durch den Gerichtshof der Europäischen Union in den sog. Dieselverfahren) zu seinen Gunsten , sind für die Beurteilung des Deckungsschutzanspruchs die Erfolgsaussichten der Klage im Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht maßgeblich.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 2 Buchst a ARB 2016§ 3a Abs 1 Buchst a ARB 2016§ 3a Abs 1 Buchst b ARB 2016§ 3a Abs 1 Buchst c ARB 2016§ 4 Abs 1 Buchst a ARB 2016§ 31 BGB§ 823 Abs 2 BGB§ 128 VVG§ 114 ZPO§ 6 Abs 1 EG-FGV§ 27 Abs 1 EG-FGVArt 5 Abs 2 EGV 715/2007Art 18 Abs 1 EGRL 46/2007Art 26 Abs 1 EGRL 46/2007Art 46 EGRL 46/2007

Prüfungsschemata dazu

Deliktischer Schadensersatz (§ 823 Abs. 1)Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Recht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer VermögensschadenÄquivalenztheorieHerausforderungsformel (Verfolgerfälle)Alternative KausalitätKumulative Kausalität
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