BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 13.07.2021 – II ZR 84/20

II ZR 84/20 · 13.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Der Inkassobegriff der § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG umfasst Geschäftsmodelle, die ausschließlich oder vorrangig auf eine gerichtliche Einziehung der Forderung abzielen. Dies gilt auch im Fall des sogenannten "Sammelklage-Inkasso". 2. Eine weiche Patronatserklärung kommt als Mittel zur Vermeidung der rechnerischen Überschuldung nicht in Betracht. Wenn sich in der Ertrags- und Finanzplanung bereits Liquiditätslücken abzeichnen, lässt sich eine positive Fortführungsprognose bei einer bereits in der Krise befindlichen Gesellschaft damit nur ausnahmsweise begründen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 2 Abs 2 S 1 RDG§ 3 RDG§ 10 Abs 1 S 1 Nr 1 RDG§ 15a Abs 1 S 1 InsO vom 23.10.2008§ 15a Abs 1 S 2 InsO vom 23.10.2008§ 19 Abs 2 S 1 Halbs 2 InsO vom 17.10.2008Art 12 Abs 1 GG§ 134 BGB§ 823 Abs 2 BGB

Prüfungsschemata dazu

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Deliktischer Schadensersatz (§ 823 Abs. 1)Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

BerufTeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotRechtshindernde EinwendungRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer Vermögensschaden
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