BGH · 2. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 13.07.2021 – II ZR 84/20
II ZR 84/20 · 13.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Der Inkassobegriff der § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG umfasst Geschäftsmodelle, die ausschließlich oder vorrangig auf eine gerichtliche Einziehung der Forderung abzielen. Dies gilt auch im Fall des sogenannten "Sammelklage-Inkasso". 2. Eine weiche Patronatserklärung kommt als Mittel zur Vermeidung der rechnerischen Überschuldung nicht in Betracht. Wenn sich in der Ertrags- und Finanzplanung bereits Liquiditätslücken abzeichnen, lässt sich eine positive Fortführungsprognose bei einer bereits in der Krise befindlichen Gesellschaft damit nur ausnahmsweise begründen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 2 Abs 2 S 1 RDG§ 3 RDG§ 10 Abs 1 S 1 Nr 1 RDG§ 15a Abs 1 S 1 InsO vom 23.10.2008§ 15a Abs 1 S 2 InsO vom 23.10.2008§ 19 Abs 2 S 1 Halbs 2 InsO vom 17.10.2008Art 12 Abs 1 GG§ 134 BGB§ 823 Abs 2 BGB
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
BerufTeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotRechtshindernde EinwendungRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer Vermögensschaden