BGH · 1. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 20.10.2021 – I ZR 96/20

I ZR 96/20 · 20.10.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Kurventreppenlift 1. Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts mit einer individuell erstellten, an die Wohnverhältnisse des Kunden angepassten Laufschiene ist ein Werkvertrag. Wird ein solcher Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen mit einem Verbraucher geschlossen, steht diesem ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB zu, weil der in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vorgesehene Ausschluss dieses Rechts Werkverträge nicht erfasst. 2. Die werbliche Angabe eines Anbieters von Treppenliften, im Falle eines Kurventreppenlifts mit individuell geformten und an die Gegebenheiten vor Ort angepassten Laufschienen bestehe kein Widerrufsrecht des Verbrauchers, begründet Erstbegehungsgefahr für einen Verstoß gegen die Pflicht zur Information über das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB gemäß § 312d Abs. 1 und Art. 246a Abs. 2 Nr. 1 EGBGB.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 2 Nr 4 EURL 83/2011Art 2 Nr 5 EURL 83/2011Art 2 Nr 6 EURL 83/2011Art 9 Abs 2 Buchst a EURL 83/2011Art 9 Abs 2 Buchst b EURL 83/2011Art 14 Abs 3 EURL 83/2011Art 16 Buchst a EURL 83/2011Art 16 Buchst c EURL 83/2011§ 3 Abs 1 UWG§ 3a UWG§ 8 Abs 1 S 2 UWG§ 312d Abs 1 BGB§ 312g Abs 1 BGB§ 312g Abs 2 Nr 1 BGB§ 355 Abs 2 BGB§ 356 Abs 2 Nr 1 BGB§ 356 Abs 4 BGB§ 357 Abs 8 BGB§ 433 BGB§ 474 BGB§ 631 BGB§ 650 BGBArt 246a § 1 Abs 2 S 1 Nr 1 BGBEG

Prüfungsschemata dazu

Widerruf bei VerbraucherverträgenKaufpreisanspruch des VerkäufersVerbrauchsgüterkaufMängelrechte beim Werkvertrag (§§ 634 ff. BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

WiderrufsrechtWiderrufsrecht (Verbraucher)FernabsatzvertragAußerhalb von Geschäftsräumen geschlossener VertragVerbraucherKaufvertragSachkaufFiskalverwaltungTrennungsprinzipVerpflichtungsgeschäftErfüllungstheorie (Sachmängelgewährleistung)UnternehmerVerbrauchsgüterkaufLeasingtypische AbtretungskonstruktionWerkvertragWerkerfolgWerkvertragWerklieferungsvertrag
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