Zivilrecht · Definition

Werkvertrag

§ 631 BGB

Ein gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet wird.

Wird geprüft in

Mängelrechte beim Werkvertrag (§§ 634 ff. BGB)Besondere Vertragstypen · Prüfungsschema ansehen →

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