Zivilrecht · Verbraucherrecht
Widerruf bei Verbraucherverträgen
§§ 312g, 355 BGB
Lösung des Verbrauchers vom Vertrag durch Widerruf (Fern-/Außergeschäftsraumvertrag).
Aufbau
- I. Verbrauchervertrag · §§ 13, 14, 310 Abs. 3 BGB
- II. Bestehen eines Widerrufsrechts · § 312g Abs. 1 BGBFernabsatz (§ 312c) oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b); Ausnahmen § 312g Abs. 2.
- III. Widerrufserklärung · § 355 Abs. 1 BGB
- IV. Widerrufsfrist gewahrt · § 356 BGB14 Tage; Beginn erst mit ordnungsgemäßer Belehrung; Höchstfrist § 356 Abs. 3 S. 2.
- V. Rechtsfolge: Rückabwicklung · §§ 355 Abs. 3, 357 BGB
Typische Klausurfehler
- Fehlende/falsche Widerrufsbelehrung: Frist läuft nicht (Höchstgrenze 12 Monate + 14 Tage).
- Wertersatz für Nutzungen § 357a; Tragung der Rücksendekosten.