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Zivilrecht · Verbraucherrecht

Widerruf bei Verbraucherverträgen

§§ 312g, 355 BGB

Lösung des Verbrauchers vom Vertrag durch Widerruf (Fern-/Außergeschäftsraumvertrag).

Aufbau

  1. I. Verbrauchervertrag · §§ 13, 14, 310 Abs. 3 BGB
  2. II. Bestehen eines Widerrufsrechts · § 312g Abs. 1 BGBFernabsatz (§ 312c) oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b); Ausnahmen § 312g Abs. 2.
  3. III. Widerrufserklärung · § 355 Abs. 1 BGB
  4. IV. Widerrufsfrist gewahrt · § 356 BGB14 Tage; Beginn erst mit ordnungsgemäßer Belehrung; Höchstfrist § 356 Abs. 3 S. 2.
  5. V. Rechtsfolge: Rückabwicklung · §§ 355 Abs. 3, 357 BGB

Typische Klausurfehler

  • Fehlende/falsche Widerrufsbelehrung: Frist läuft nicht (Höchstgrenze 12 Monate + 14 Tage).
  • Wertersatz für Nutzungen § 357a; Tragung der Rücksendekosten.
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Schemata