Zivilrecht · Definition
Fernabsatzvertrag
§ 312c BGB§ 312g BGB
Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, bei dem beide Parteien bis zum und einschließlich des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden (§ 312c BGB).