BVerfG · 1. Senat

BVerfG, Beschluss v. 10.11.2020 – 1 BvR 3214/15

1 BvR 3214/15 · 10.11.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Regelungen, die den Datenaustausch zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten ermöglichen, müssen den besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen der hypothetischen Datenneuerhebung genügen ("informationelles Trennungsprinzip"). 2. Das Eingriffsgewicht der gemeinsamen Nutzung einer Verbunddatei der Polizeibehörden und Nachrichtendienste ist bei der "erweiterten Nutzung" (Data-mining) weiter erhöht. 3. Die erweiterte Nutzung einer Verbunddatei der Polizeibehörden und Nachrichtendienste muss dem Schutz von besonders gewichtigen Rechtsgütern dienen und auf der Grundlage präzise bestimmter und normenklarer Regelungen an hinreichende Eingriffsschwellen gebunden sein. a) Für die erweiterte Nutzung zur Informationsauswertung muss diese zur Aufklärung einer bestimmten, nachrichtendienstlich beobachtungsbedürftigen Aktion oder Gruppierung im Einzelfall geboten sein; damit wird ein wenigstens der Art nach konkretisiertes und absehbares Geschehen vorausgesetzt. b) Für die erweiterte Nutzung zur Gefahrenabwehr muss eine wenigstens hinreichend konkretisierte Gefahr gegeben sein. c) Für die erweiterte Nutzung zur Verfolgung einer Straftat muss ein durch bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht vorliegen, für den konkrete und verdichtete Umstände als Tatsachenbasis vorhanden sind.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 1 Abs 1 GGArt 2 Abs 1 GGArt 73 Abs 1 Nr 1 GGArt 73 Abs 1 Nr 5 GGArt 73 Abs 1 Nr 10 GG§ 6a Abs 1 ATDG§ 6a Abs 2 S 1 ATDG§ 6a Abs 3 ATDG§ 6a Abs 4 ATDG§ 6a Abs 7 ATDG§ 6a Abs 8 ATDGATDGuaÄndGEGRL 58/2002EURL 2016/680EURL 2017/541§ 7 RED-G

Prüfungsschemata dazu

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Verfassungskonforme AuslegungAbwehrrechteSchutzpflichtenObjektsformelAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines PersönlichkeitsrechtIntertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonAusschließliche GesetzgebungskompetenzKompetenz kraft Natur der Sache
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