BVerfG · 1. Senat
BVerfG, Beschluss v. 27.04.2022 – 1 BvR 2649/21
1 BvR 2649/21 · 27.04.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Staatliche Maßnahmen, die eine mittelbare oder faktische Wirkung entfalten, können in ihrer Zielsetzung und Wirkung einem direkten Eingriff in Grundrechte als funktionales Äquivalent gleichkommen und müssen dann wie ein solcher behandelt werden. Als Abwehrrecht schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG grundsätzlich auch vor staatlichen Maßnahmen, die lediglich mittelbar zu einer Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit und des diesbezüglichen Selbstbestimmungsrechts führen, wenn ein Gesetz an die Wahrnehmung einer grundrechtlich geschützten Freiheit eine nachteilige Folge knüpft, um dieser Grundrechtswahrnehmung entgegenzuwirken. 2. Die in § 20a IfSG geregelte Pflicht, eine COVID-19-Schutzimpfung nachzuweisen, kommt nach ihrer Zielsetzung und Wirkung als funktionales Äquivalent einem direkten Eingriff in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gleich. Das Gesetz knüpft an eine Entscheidung gegen die die körperliche Unversehrtheit berührende Impfung nachteilige Folgen; die Konfrontation mit diesen Nachteilen soll auch nach der gesetzgeberischen Zielsetzung zu einer Entscheidung zu Gunsten einer Impfung bewegen. Die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit ist nicht bloßer Reflex der gesetzlichen Regelung.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 2 Abs 1 GGArt 2 Abs 2 S 1 GGArt 2 Abs 2 S 3 GGArt 12 Abs 1 GGArt 80 Abs 1 S 2 GGArt 103 Abs 2 GG§ 2 Nr 16 IfSG§ 20a Abs 1 S 1 IfSG§ 20a Abs 2 S 1 IfSG§ 20a Abs 3 IfSG§ 20a Abs 4 IfSG§ 20a Abs 5 S 1 IfSG§ 20a Abs 5 S 3 IfSG§ 20a Abs 8 IfSG§ 22a Abs 1 IfSG§ 22a Abs 2 IfSG§ 73 Abs 1a Nr 7e IfSG§ 73 Abs 1a Nr 7f IfSG§ 73 Abs 1a Nr 7g IfSG§ 73 Abs 1a Nr 7h IfSGSchAusnahmVSchAusnahmV/CoronaEinreiseV2021-09ÄndV
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Intertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltSchutzpflichtenAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines PersönlichkeitsrechtBerufRechtsverordnungRechtsverordnungRückwirkungsverbot