Öffentliches Recht · Definition
Rechtsverordnung
Art. 80 GG
Rechtsnorm, die von Organen der Exekutive (Regierung, Minister) aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen wird.
Öffentliches Recht · Definition
Rechtsnorm, die von Organen der Exekutive (Regierung, Minister) aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen wird.