Öffentliches Recht · Definition
Satzung
Art. 28 GG
Rechtsnorm, die von einer rechtlich selbständigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Autonomie zur Regelung ihrer Angelegenheiten erlassen wird.
Öffentliches Recht · Definition
Rechtsnorm, die von einer rechtlich selbständigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Autonomie zur Regelung ihrer Angelegenheiten erlassen wird.