Öffentliches Recht · Definition
Rechtsverordnung
Art. 80 Abs. 1 GG
Eine von der Exekutive aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassene Rechtsnorm mit Außenwirkung.
Öffentliches Recht · Definition
Eine von der Exekutive aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassene Rechtsnorm mit Außenwirkung.