BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 11.01.2023 – XII ZR 101/21

XII ZR 101/21 · 11.01.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Kann eine Hochzeitsfeier aufgrund der zu diesem Zeitpunkt zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie geltenden Maßnahmen nicht wie geplant durchgeführt werden, wird dem Vermieter der hierfür gemieteten Räumlichkeiten die von ihm geschuldete Leistung nicht unmöglich (im Anschluss an Senatsurteil vom 2. März 2022 - XII ZR 36/21, NJW 2022, 1382). 2. Der Umstand, dass die Durchführung einer Hochzeitsfeier mit der geplanten Bewirtung von bis zu 120 Personen aufgrund verschiedener Regelungen in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Schutzverordnung nicht zulässig war, führt nicht zu einem Mangel des Mietgegenstands im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB. 3. Für einen Mieter, der Räume zur Durchführung einer Veranstaltung gemietet hat, kommt grundsätzlich ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn die Veranstaltung aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie nicht in der geplanten Form stattfinden kann (im Anschluss an Senatsurteil vom 2. März 2022 - XII ZR 36/21, NJW 2022, 1382). 4. Nur wenn eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar ist, kann nach § 313 Abs. 3 BGB der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten oder bei Dauerschuldverhältnissen den Vertrag kündigen. Dafür genügt es nicht, dass ein weiteres Festhalten am Vereinbarten nur für eine Partei unzumutbar erscheint; vielmehr muss das Abgehen vom Vereinbarten der anderen Partei auch zumutbar sein.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 275 Abs 1 BGB§ 313 Abs 1 BGB§ 313 Abs 3 BGB§ 326 Abs 1 BGB§ 536 Abs 1 S 1 BGB

Prüfungsschemata dazu

Mietminderung und Mängelrechte des Mieters (§ 536 BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Echte UnmöglichkeitAbsolutes FixgeschäftKonkretisierung der GattungsschuldObjektive UnmöglichkeitSubjektive UnmöglichkeitFaktische Unmöglichkeit (§ 275 II BGB)Personale Unmöglichkeit (§ 275 III BGB)BeschaffungsrisikoLeistungsgefahr (Sachgefahr)Anfängliche UnmöglichkeitEchte (unüberwindliche) UnmöglichkeitFaktische/Praktische Unmöglichkeit (unechte Unmöglichkeit)Persönliche Unzumutbarkeit (psychische Unmöglichkeit)Vorübergehende UnmöglichkeitSachgefahr / LeistungsgefahrQualitative UnmöglichkeitGeschäftsgrundlageWegfall der Geschäftsgrundlage
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