BGH · 7. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 18.01.2024 – VII ZR 142/22

VII ZR 142/22 · 18.01.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur ergänzenden Vertragsauslegung (hier: Rücktrittsrecht) eines im Zusammenhang mit einem Mietvertrag abgeschlossenen Bewirtungsvertrags.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 133 BGB§ 157 BGB§ 313 Abs 1 BGB§ 313 Abs 3 S 1 BGB§ 346 Abs 1 BGB

Prüfungsschemata dazu

Auslegung von WillenserklärungenRückgewähr nach Rücktritt

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Objektiver RechtsbindungswilleFalsa demonstratio non nocetAuslegung nach dem EmpfängerhorizontErgänzende VertragsauslegungFalsa demonstratio non nocetRealofferteGeschäftsgrundlageWegfall der GeschäftsgrundlageStörung der GeschäftsgrundlageRückgewährschuldverhältnisNutzungenRücktrittserklärungNutzungsersatz beim RücktrittWertersatz beim RücktrittPrivilegierungen nach § 346 Abs. 3 BGBNutzungen i.S.v. § 346 BGB
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