BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 10.12.2024 – VI ZR 323/23

VI ZR 323/23 · 10.12.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

rechtliches Gehör Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag zu einem übereinstimmenden Verständnis eines Vorbehalts in einer Abfindungsvereinbarung.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 7 Abs 1 StVG§ 17 Abs 1 StVG§ 195 BGB§ 199 Abs 1 BGB§ 823 Abs 1 BGB§ 843 Abs 1 BGB

Prüfungsschemata dazu

Deliktischer Schadensersatz (§ 823 Abs. 1)Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

RückwirkungsverbotGefährdungshaftungGefährdungshaftungNumerus clausus der GefährdungshaftungstatbeständeHalter i.S.v. § 7 StVGRegelmäßige VerjährungsfristJahresendverjährungVerjährung nach § 12 ProdHaftGRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)
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