BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 19.12.2025 – V ZR 44/25

V ZR 44/25 · 19.12.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wer ein Fahrzeug über das auf dem Parkschein ausgewiesene Parkzeitende hinaus auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz abstellt, begeht verbotene Eigenmacht. Der Grundstückseigentümer darf infolgedessen das Fahrzeug abschleppen lassen; eine Wartepflicht trifft ihn insoweit regelmäßig nicht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 670 BGB§ 677 BGB§ 683 S 1 BGB§ 858 Abs 1 BGB§ 859 Abs 1 BGB§ 859 Abs 3 BGB

Prüfungsschemata dazu

Berechtigte Geschäftsführung ohne AuftragUnberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 678, 684 BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Haftungsentlastung / Freistellungspflicht des DienstgläubigersAufwendungsersatz beim AuftragWeiter Aufwendungsbegriff i.S.d. §§ 683, 670 BGB bei der GoASchenkungsabsicht i.S.v. § 685 BGBGeschäftsführung ohne Auftrag (GoA)Fremdes GeschäftFremdgeschäftsführungswilleGeschäftsführung ohne Auftrag (GoA)Objektiv fremdes GeschäftSubjektiv fremdes GeschäftAuch-fremdes GeschäftFremdgeschäftsführungswilleAuftrag oder sonstige Berechtigung i.S.v. § 677 BGBBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundBerechtigte GoA als Rechtsgrund i.S.v. § 812 Abs. 1 Alt. 1 BGBBerechtigte GoA
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