BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 19.12.2025 – V ZR 44/25
V ZR 44/25 · 19.12.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Wer ein Fahrzeug über das auf dem Parkschein ausgewiesene Parkzeitende hinaus auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz abstellt, begeht verbotene Eigenmacht. Der Grundstückseigentümer darf infolgedessen das Fahrzeug abschleppen lassen; eine Wartepflicht trifft ihn insoweit regelmäßig nicht.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Haftungsentlastung / Freistellungspflicht des DienstgläubigersAufwendungsersatz beim AuftragWeiter Aufwendungsbegriff i.S.d. §§ 683, 670 BGB bei der GoASchenkungsabsicht i.S.v. § 685 BGBGeschäftsführung ohne Auftrag (GoA)Fremdes GeschäftFremdgeschäftsführungswilleGeschäftsführung ohne Auftrag (GoA)Objektiv fremdes GeschäftSubjektiv fremdes GeschäftAuch-fremdes GeschäftFremdgeschäftsführungswilleAuftrag oder sonstige Berechtigung i.S.v. § 677 BGBBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundBerechtigte GoA als Rechtsgrund i.S.v. § 812 Abs. 1 Alt. 1 BGBBerechtigte GoA