BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 18.03.2025 – II ZR 77/24

II ZR 77/24 · 18.03.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Gibt ein Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf deren Geschäftspapier eine Erklärung ab, die Wirkung auf die Vertragsbeziehungen der Gesellschaft entfalten soll, geht der objektive Erklärungswert einer solchen Erklärung grundsätzlich dahin, dass diese im Namen der Gesellschaft abgegeben werden soll.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 133 BGB§ 157 BGB§ 164 Abs 1 S 2 BGB§ 35a Abs 1 S 1 GmbHG

Prüfungsschemata dazu

Auslegung von WillenserklärungenWirksame Stellvertretung

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Objektiver RechtsbindungswilleFalsa demonstratio non nocetAuslegung nach dem EmpfängerhorizontErgänzende VertragsauslegungFalsa demonstratio non nocetRealofferteEmpfangsvertreter (passive Stellvertretung)StellvertretungBoteOffenkundigkeitsprinzipUnternehmensbezogene WillenserklärungGeschäft für den, den es angehtKollusionMissbrauch der VertretungsmachtHandeln unter fremdem NamenGeschäft für den, den es angeht
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