BVerfG · 2. Senat
BVerfG, Urteil v. 07.10.2014 – 2 BvR 1641/11
2 BvR 1641/11 · 07.10.2014 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mit Art. 91e GG für das Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine umfassende Sonderregelung geschaffen. In seinem Anwendungsbereich verdrängt Art. 91e GG sowohl die Art. 83 ff. GG als auch Art. 104a GG. 2. Art. 91e GG begründet eine unmittelbare Finanzbeziehung zwischen dem Bund und den Optionskommunen und ermöglicht eine Finanzkontrolle, die sich von der staatlichen Aufsicht wie auch von der Finanzkontrolle durch den Bundesrechnungshof unterscheidet. 3. Art. 91e Abs. 2 GG räumt den Gemeinden und Gemeindeverbänden eine Chance ein, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende als kommunale Träger alleinverantwortlich wahrzunehmen. Die gesetzliche Ausgestaltung dieser Chance muss willkürfrei erfolgen. Ihre Wahrnehmung fällt in den Schutzbereich der Garantie kommunaler Selbstverwaltung. 4. Art. 91e Abs. 3 GG enthält einen umfassenden und weit zu verstehenden Gesetzgebungsauftrag zugunsten des Bundes. Der Bund verfügt insoweit über die Gesetzgebungskompetenz, die mit der Zulassung als kommunaler Träger zusammenhängenden Rechtsverhältnisse zu regeln. Auf die Art und Weise der internen Willensbildung der Kommunen erstreckt sich seine Regelungskompetenz jedoch nicht.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 28 Abs 2 S 1 GGArt 28 Abs 2 S 2 GGArt 70 Abs 1 GGArt 91e Abs 1 GGArt 91e Abs 2 S 1 GGArt 91e Abs 2 S 2 GGArt 91e Abs 3 GG§ 93 Abs 3 BVerfGGGSiOrgWGKtEfV§ 6a Abs 2 S 3 SGB 2 vom 03.08.2010§ 6a Abs 2 S 4 SGB 2 vom 03.08.2010§ 6a Abs 3 SGB 2 vom 03.08.2010§ 6b Abs 3 SGB 2§ 6b Abs 4 SGB 2 vom 03.08.2010
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
RepublikprinzipRechtsstaatsprinzipBundesstaatsprinzipSozialstaatsprinzipSatzungVerfassungsautonomie der LänderHomogenitätsgebotSatzungRepublik(Bayern) Eigener WirkungskreisAllzuständigkeitPersonalhoheitFinanzhoheitPlanungshoheitSatzungsautonomieAngelegenheiten der örtlichen GemeinschaftAnnexkompetenzKompetenz kraft Sachzusammenhang