Öffentliches Recht · Definition

Republik

Art. 20 Abs. 1 GGArt. 28 Abs. 1 S. 1 GG

Staatsform, in der das Staatsoberhaupt kein monarchisches Erbrecht besitzt, sondern für eine begrenzte Zeit gewählt wird.

Wird geprüft in

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →FolgenbeseitigungsanspruchStaatshaftungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

RepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte Demokratie
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen