Öffentliches Recht · Definition

Homogenitätsgebot

Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG

Verfassungsauftrag, wonach die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes entsprechen muss.

Verwandte Begriffe

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