Öffentliches Recht · Definition
Homogenitätsgebot
Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG
Verfassungsauftrag, wonach die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes entsprechen muss.