Öffentliches Recht · Definition
Verfassungsautonomie der Länder
Art. 28 Abs. 1 GG
Das Recht der Bundesländer, sich im Rahmen des Homogenitätsgebots eine eigene Landesverfassung zu geben.
Öffentliches Recht · Definition
Das Recht der Bundesländer, sich im Rahmen des Homogenitätsgebots eine eigene Landesverfassung zu geben.