Öffentliches Recht · Definition

Verfassungsautonomie der Länder

Art. 28 Abs. 1 GG

Das Recht der Bundesländer, sich im Rahmen des Homogenitätsgebots eine eigene Landesverfassung zu geben.

Verwandte Begriffe

HomogenitätsgebotVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte DemokratiePlebiszit
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen