Öffentliches Recht · Definition
Finanzhoheit
Art. 28 Abs. 2 S. 3 GGArt. 83 Abs. 2 S. 2 BVArt. 61 ff. BayGO
Die Befugnis der Gemeinde zu einer eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens, um die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Mittel zu beschaffen und zu verwenden.