Öffentliches Recht · Definition

Finanzhoheit

Art. 28 Abs. 2 S. 3 GGArt. 83 Abs. 2 S. 2 BVArt. 61 ff. BayGO

Die Befugnis der Gemeinde zu einer eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens, um die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Mittel zu beschaffen und zu verwenden.

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