Öffentliches Recht · Definition

Personalhoheit

Art. 28 Abs. 2 S. 1 GGArt. 11 Abs. 2 S. 2 BV

Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, welcher die Befugnis umfasst, das Gemeindepersonal (Beamte und Arbeitnehmer) eigenverantwortlich auszuwählen, anzustellen, zu befördern und zu entlassen.

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