Öffentliches Recht · Definition
Personalhoheit
Art. 28 Abs. 2 S. 1 GGArt. 11 Abs. 2 S. 2 BV
Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, welcher die Befugnis umfasst, das Gemeindepersonal (Beamte und Arbeitnehmer) eigenverantwortlich auszuwählen, anzustellen, zu befördern und zu entlassen.