Öffentliches Recht · Definition
Satzungsautonomie
Art. 28 Abs. 2 S. 1 GGArt. 23 BayGO
Die Befugnis zur autonomen Rechtsetzung durch den Erlass von Satzungen im Rahmen des eigenen Aufgabenbereichs.
Öffentliches Recht · Definition
Die Befugnis zur autonomen Rechtsetzung durch den Erlass von Satzungen im Rahmen des eigenen Aufgabenbereichs.