Öffentliches Recht · Definition
(Bayern) Eigener Wirkungskreis
Art. 7 BayGOArt. 83 BVArt. 28 Abs. 2 GG
Aufgabenbereich, in dem die Gemeinde im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich und frei von fachlichen Weisungen des Staates handelt.
Öffentliches Recht · Definition
Aufgabenbereich, in dem die Gemeinde im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich und frei von fachlichen Weisungen des Staates handelt.