Öffentliches Recht · Definition

(Bayern) Eigener Wirkungskreis

Art. 7 BayGOArt. 83 BVArt. 28 Abs. 2 GG

Aufgabenbereich, in dem die Gemeinde im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich und frei von fachlichen Weisungen des Staates handelt.

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