Öffentliches Recht · Definition

Planungshoheit

Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG§ 1 Abs. 3 BauGB

Die Befugnis der Gemeinde, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet in eigener Verantwortung zu ordnen und zu gestalten.

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