Öffentliches Recht · Definition
Planungshoheit
Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG§ 1 Abs. 3 BauGB
Die Befugnis der Gemeinde, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet in eigener Verantwortung zu ordnen und zu gestalten.
Öffentliches Recht · Definition
Die Befugnis der Gemeinde, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet in eigener Verantwortung zu ordnen und zu gestalten.