Öffentliches Recht · Definition
Sozialstaatsprinzip
Art. 20 Abs. 1 GGArt. 28 Abs. 1 S. 1 GG
Verfassungsgebot zur Herstellung und Erhaltung sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit.
Öffentliches Recht · Definition
Verfassungsgebot zur Herstellung und Erhaltung sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit.