Öffentliches Recht · Definition

Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft

Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG

Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben und den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind.

Verwandte Begriffe

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