Öffentliches Recht · Definition
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG
Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben und den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind.