Öffentliches Recht · Definition
Kompetenz kraft Sachzusammenhang
Art. 70 ff. GG
Zuständigkeit zur Regelung einer Materie, weil diese ohne Mitregelung einer anderen (dem Bund zugewiesenen) Materie nicht sinnvoll geregelt werden kann.
Öffentliches Recht · Definition
Zuständigkeit zur Regelung einer Materie, weil diese ohne Mitregelung einer anderen (dem Bund zugewiesenen) Materie nicht sinnvoll geregelt werden kann.