Öffentliches Recht · Definition
Allzuständigkeit
Art. 28 Abs. 2 S. 1 GGArt. 11 Abs. 2 S. 2 BVArt. 7 BayGO
Die Befugnis der Gemeinde, alle Aufgaben wahrzunehmen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder einen spezifischen Bezug zu ihr haben, sofern sie nicht durch Gesetz anderen Verwaltungsträgern zugewiesen sind.