Öffentliches Recht · Definition

Allzuständigkeit

Art. 28 Abs. 2 S. 1 GGArt. 11 Abs. 2 S. 2 BVArt. 7 BayGO

Die Befugnis der Gemeinde, alle Aufgaben wahrzunehmen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder einen spezifischen Bezug zu ihr haben, sofern sie nicht durch Gesetz anderen Verwaltungsträgern zugewiesen sind.

Verwandte Begriffe

(Bayern) Eigener WirkungskreisRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative Demokratie
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