BVerfG · 2. Senat

BVerfG, Urteil v. 23.07.2026 – 2 BvE 4/23

2 BvE 4/23 · 23.07.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Im Gesetzgebungsverfahren haben Abgeordnete aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG nicht nur das Recht, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten. Sie müssen sich über den Beratungsgegenstand eine Meinung bilden und auf den Beschlussinhalt Einfluss nehmen können. a. Hierfür bedürfen sie derjenigen Informationen, die zur Beurteilung des Beratungsgegenstands erforderlich sind. b. Aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG folgt kein subjektives Recht der Abgeordneten auf öffentliche Anhörungen. c. Auch Abgeordnete der parlamentarischen Minderheit müssen die Möglichkeit haben, ihren Standpunkt in den Willensbildungsprozess des Parlaments, insbesondere in öffentlicher Debatte, einzubringen. 2. Das Grundgesetz überlässt das innerparlamentarische Verfahren der autonomen Regelung durch den Deutschen Bundestag. 3. Die Verfahrensgestaltung des Deutschen Bundestages unterliegt einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle dahin, dass ihr Zweck, die parlamentarische Willensbildung zu ermöglichen, nicht gänzlich verfehlt wird.Anderenfalls fehlte ein Schutz davor, dass die Abgeordnetenrechte ihrer Substanz beraubt werden und faktisch leerlaufen. a. Das parlamentarische Beratungsverfahren kann seine demokratische Legitimationsfunktion nur erfüllen, wenn die Entscheidung - etwa über einen Gesetzentwurf -dem Parlament als Ergebnis der Willensbildung der Gesamtheit der Abgeordneten zugerechnet werden kann. b. Die Legitimationsfunktion der parlamentarischen Beratung eines Gesetzes wird verfehlt, wenn die Verfahrensgestaltung ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht, etwa weil es an einer gemeinsamen Diskussionsgrundlage fehlt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 38 Abs 1 S 2 GGArt 40 Abs 1 S 2 GGArt 42 Abs 1 S 1 GGArt 76 GG§ 63 BVerfGG§ 64 Abs 1 BVerfGG§ 54 Abs 1 S 1 BTGO 1980§ 63 Abs 2 BTGO 1980§ 78 Abs 5 BTGO 1980§ 81 Abs 1 S 2 BTGO 1980§ 84 S 1 Buchst b BTGO 1980GEG/BGB/HeizkostenV/uaÄndG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Allgemeinheit der WahlUnmittelbarkeit der WahlFreiheit der WahlGleichheit der WahlGeheimheit der WahlZählwertgleichheitErfolgswertgleichheitFreies MandatFraktionsdisziplinFraktionszwangUltra-vires-KontrolleQuorumMehrheitsprinzipGesetzgebungsinitiativeOmnibusgesetzFormulierungshilfeOrdnungsvorschriftFormelles Gesetz
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