Öffentliches Recht · Definition

Fraktionszwang

Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG

Rechtlich unzulässiger Versuch, Abgeordnete durch Sanktionsdrohungen oder vertragliche Bindungen zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zu zwingen.

Verwandte Begriffe

Freies MandatFraktionsdisziplinRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationskette
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